Videokonferenzen mit BigBlueButton gestalten – Gedanken zur praktischen Umsetzung in schulischem Kontext
In dieser Handreichung zum Thema Videokonferenz bildet das Open Source System BigBlueButton die softwareseitige und datenschutzkonforme Grundlage. Andere Systeme wie beispielsweise „ZOOM“ oder auch „Microsoft Teams“ oder auch „Skype“ eigenen sich aus Gründen des Datenschutzes nicht für den Einsatz in schulischem Kontext.
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Technik: Für die Teilnahme benötigt man grundsätzlich einen Internetzugang und ein internetfähiges Gerät mit Kamera sowie ein daran gekoppeltes Headset (zur Not reicht ein Mobiltelefon mit einem Standardheadset aus—das klappt aber aufgrund der technischen Bandbreite an Geräten innerhalb einer Gruppe nicht immer gut). Optimal ist ein handelsüblicher Laptop mit integrierter Kamera (oder externer USB-Kamera) und ein per Kabel oder Bluetooth verbundenes Headset.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass der Webbrowser auf Ihrem Smartphone, PC oder Tablet-PC aktualisiert ist. Häufig kommt es vor, dass diese Programme seit Jahren nicht geupdatet wurden. Auch aus Datenschutzgründen oftmals ausgeschaltete Kamerafunktionen o.ä. können die Teilnahme erschweren (bsp. Windos 10 Einstellungen -> Datenschutz)
Hinweis: BBB ist auch das Konferenzsystem, welches in die Niedersächsische Bildungscloud und per frischem Modul auch in ISERV integriert werden kann.
Ein echter Ersatzunterricht ist online nicht möglich — das mal vorweg. Aber, wie im Übrigen bei allen digitalen Lernangeboten, ist die technische Option einer Videokonferenz oder eines Webinars mit Schülern sehr charmant und immer ein zusätzlicher Baustein des pädagogisch-didaktischen Ganzen im Lernraum Schule.
Die Ausgestaltung von Lernprozessen kann besonders in der jetzigen Corona-Krise, aber auch in anderen Situationen (z.B. kranke Schüler, Raumnot) sehr gewinnbringend sein, um Wissen, Lernstoff und Aufgaben an die Schüler zu übertragen oder sich mit Lehrkräften abzusprechen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Schulschließungen manifestiert sich bei Lehrkräften, aber auch bei Schülern und Eltern, der Wunsch, die digitalen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts zu nutzen. SuS kennen diese Dinge aus der Freizeit, sie bewegen sich häufig in Umgebungen, in denen Sie Freunde treffen und sich auch per Videochatfunktion austauschen. Wie oben angedeutet, sind viele dieser Systeme aber in schulischem Kontext aus Gründen des Datenschutzes nicht einsetzbar.
Auch wenn eine solche Konferenz online stattfindet und jeder Teilnehmer möglicherweise zu Hause sitzt, ist es auch ein Instrument des sozialen Miteinanders.
Alles ist anders—Unterricht online & digital
Das Unterrichten mit einem Videokonferenzsystem ist grundlegend anders, als es Lehrer und Schüler sonst aus der Schule gewohnt sind. Ein ganz wichtiger Unterschied und gleichzeitig eine Gelingensbedingung ist die Kommunikationsdisziplin aller Teilnehmer. Wenn alle ungefragt durcheinandersprechen, ist das im Klassenraum schon ein Problem, in einer Videokonferenz ist das noch problematischer.
Hier gilt es zu Beginn einige grundlegende Regeln zu fixieren. Nach der zweiten oder dritten Videokonferenz haben sie die Teilnehmer grundsätzlich an diese Regeln gewöhnt und selbstverständlich wird sich auch daran gehalten.
Tipps zur praktischen Umsetzung
Ein wichtiger Punkt ist auch das Thema Datenschutz, hier vor allem folgende Bereiche:
- Persönlichkeitsrecht (Die Kamera ist an und alle TN sehen, wo man sitzt – das sollte man immer im Blick haben. Möglicherweise hört man auch Gespräche, die parallel verlaufen (Bürosituation) – oder beispielsweise, wenn Jemand während der Konferenz anruft oder durch das Bild springt)
- Urheberrecht (Materialien, die präsentiert werden, sollten natürlich rechtlich “klar” sein)
- Schutz persönlicher oder sensibler Daten (sensible Daten sind im System auch mündlich verfügbar, spricht man beispielsweise über Schüler, hören alle zu. Auch Nebengespräche können sensible Inhalte haben, die dann einer größeren Gruppe zuteil werden.)
- Grundsätzlich: Es sollte ein AVV (Auftragsdatenverarbeitungsvertrag) mit dem jeweiligen Hoster, Provider, Anbieter geschlossen werden. Dieser legt fest, wie , in welchem Umfang und zu welchem Zweck Daten erhoben und gespeichert werden. Beispiel: Nutzt eine Schule das Lernmanagementsystem ISERV, so wurde i.d.R. schon ein solcher Vertrag abgeschlossen.
- Prävention: Absolutes Verbot, eine Videokonferenz mitzuschneiden oder digital zu speichern.
Weiterführende Informationen zum Thema Videokonferenz & BigBlueButton
- Medienzentrum Cloppenburg—Wissenswertes über Videokonferenzen
- Medienzentrum Harburg—Kurzanleitung BBB
- Kreismedienzentrum Gifhorn—Funktionsbeschreibung BigBlueButton & Tipps und Tricks
- Kreismedienzentrum Gifhorn – Erstellung von Breakouträumen in BigBlueButton
- Kreismedienzentrum Gifhorn – 10 Regeln für Videokonferenzen
- Daniel Feldkamp, Medienpädagogischer Berater NLQ – Hinweis, Hilfen & Tipps für das Distanzlernen
Pictogramme aus: Picto-selector under licence CC [BY-NC-SA]
- Unterrichtsmaterial: „Iva, Samo und der geheime Hexensee“ – Welttag des Buches 2022, Ich schenk dir eine Geschichte - 8. April 2022
- Netflix-Serie „Squid Game“ – eine medienpädagogische Betrachtung - 13. November 2021
- UNTERRICHTSMATERIAL: “BIBER UNDERCOVER” – WELTTAG DES BUCHES 2021 – digital ausfüllbare Lesetagebücher und 45 digitale & spielerische Lernapps zu allen Kapiteln - 3. April 2021
Lernen von zu Haus: Videokonferenzen und Webinare datenschutzkonform mit der Schule abhalten von Marcus Lüpke ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-NichtKommerziell 4.0 international.